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18. Vorsorgekuren und Reha-Maßnahmen bei Allergien, Neurodermitis und AsthmaViele Erkrankungen aus dem allergischen Formenkreis wie Neurodermitis oder Asthma bronchiale nehmen einen chronischen und oft schweren Verlauf. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit diese Leiden durch Reha- oder Kur-Maßnahmen positiv beeinflusst werden können.
Vorsorge- und Reha-Maßnahmen haben unterschiedliche Voraussetzungen und Ziele:
Bei einer Vorsorgekur liegt (noch) keine Erkrankung vor. Mit einer Vorsorgekur soll
Bei einer Reha-Maßnahme liegt bereits eine Erkrankung vor. Es soll
Grundsätzliches Ziel ist auch bei chronischen Erkrankungen aus dem allergischen Formenkreis eine fachgerechte und kompetente kinder- und jugendärztliche Versorgung am Wohnort bzw. wohnortnah. Hier verbringt der Betroffene den größten Teil seines Lebens, hier müssen die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen wie z.B. Inhalationsbehandlungen, Hausstaubmilbensanierung oder Eliminationsdiäten in den Alltag umgesetzt werden.
Auch Vorsorgemaßnahmen werden als Mittel zur Krankheitsvorbeugung nur dann einen längerfristigen Effekt haben, wenn sie konsequent ins alltägliche Leben umgesetzt werden. Aus diesen Gründen werden zunächst wohnortnahe Vorsorge- und Reha- Maßnahmen angestrebt. In zunehmendem Maße werden beispielsweise wohnortnahe ambulante Asthmaschulungskurse angeboten.
Unter folgenden Voraussetzungen kann jedoch eine vom Wohnort entfernte Maßnahme notwendig werden:
Kritik gegen wohnortferne Kurmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen richtet sich vor allem gegen reine Klimakuren zur Abwehrstärkung, deren Langzeiteffekte unsicher sind. Einen herausragenden Stellenwert haben jedoch qualifizierte Schulungsmaßen zur Vorbeugung, Heilung bzw. Linderung sowie Bewältigung chronischer Erkrankungen erlangt.
Grundsätzlich gilt das Prinzip "ambulant vor stationär". Stationäre Maßnahmen kommen in Betracht, wenn ambulante Maßnahmen am Wohnort bzw. am Kurort nicht ausreichen oder bereits erfolglos durchgeführt worden sind. Bei schwer verlaufenden chronischen Erkrankungen, bei denen aufwendige diagnostische oder therapeutische Maßnahmen bzw. intensive Schulungsmaßnahmen erforderlich sind, wird bei Kindern und Jugendlichen in der Regel eine stationäre Reha durchgeführt.
Bei der Kind-Mutter-Reha bzw. Kind-Vater-Reha steht das erkrankte Kind im Vordergrund. Je nach Alter der Patienten werden bei stationären Reha-Maßnahmen auch Eltern mit aufgenommen, da diese ja auch zu Hause für die Durchführung der Behandlung entscheidend mitverantwortlich sind. Bei diesen sog. Kind-Mutter-Reha-Maßnahmen ist die Begleitperson in die Betreuung des Kindes mit eingebunden und der Aufenthalt hat in der Regel für die Mutter oder den Vater keinen Erholungswert.
Die Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren des Müttergenesungswerkes sind stationäre Vorsorgekuren oder Reha-Maßnahmen. Hierbei steht zunächst einmal im Gegensatz zu Kind-Mutter-Reha-Maßnahmen die Gesundheit der Mütter im Vordergrund. Kinder können jedoch mit aufgenommen werden, wenn diese in ihrer Gesundheit gefährdet oder ebenfalls krank sind oder die Trennung von der Mutter nicht vertretbar ist.
Bei der offenen Badekur handelt es sich um eine ambulante Kurmaßnahme. Hier geht es vor allem um die Ausnützung des heilklimatischen Effekts (z.B. Reizklima oder Pollenarmut) an einem anerkannten Kurort zur Stärkung der Gesundheit. Unterkunft und Zeitpunkt können selbst bestimmt werden. Hierfür erhalten gesetzlich Versicherte einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten.
Hat ihr Kinder- und Jugendarzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Reha- Maßnahme festgestellt, stellt sich natürlich die Frage nach der am besten geeigneten Einrichtung. Hierbei sind folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen, wobei die höchsten Anforderungen an stationäre Reha-Einrichtungen zu stellen sind:
Wurde mit dem Kinder- und Jugendarzt die Notwendigkeit einer Kur- oder Reha-Maßnahme besprochen sowie eine geeignete Einrichtung ins Auge gefasst, muss ein Antrag gestellt werden:
Ambulante Kurmaßnahmen haben bei Kindern und Jugendlichen zur Zeit eine Regeldauer von 3, stationäre Vorsorge- und Reha- Maßnahmen von 4 bis 6 Wochen. Bei Erfordernis kann von der Reha-Klinik während des Aufenthalts eine Verlängerung beantragt werden. In einzelnen Einrichtungen besteht die Möglichkeit eines längerfristigen Aufenthalts mit Schulbesuch oder Berufsausbildung.
In der Regel besteht ein Anspruch, getrennt nach Vorsorge- und Reha- Maßnahmen, alle 4 Jahre. In besonderen Fällen kann bei medizinischer Notwendigkeit auch früher ein neuer Antrag gestellt werden.
Durch einen Kur- oder Reha- Aufenthalt allein kann eine allergische Erkrankung oder ein Asthma bronchiale nicht geheilt werden. Ziel ist es, mit Hilfe der neu erlernten Wissens- und Verhaltensstrategien die Gesundheit in der häuslichen Umgebung weiter zu stabilisieren. Die Vorsorge- oder Rehaeinrichtung wird Ihrem betreuenden Kinder- und Jugendarzt am Wohnort einen Therapievorschlag machen, den Sie gemeinsam mit ihm zu Hause umsetzen müssen.
Eine Vorsorgekur soll einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenwirken (d.h. das Kind ist (noch) nicht krank. Eine Reha-Maßnahme soll eine bereits bestehende Krankheit heilen, eine Verschlimmerung verhüten, Krankheitsbeschwerden lindern oder einer drohenden Behinderung vorbeugen. Vorsorge- und Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär durchgeführt werden. Kritik gegen wohnortferne Kurmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen richtet sich vor allem gegen reine Klimakuren zur Abwehrstärkung, deren Langzeiteffekte unsicher sind. Einen herausragenden Stellenwert haben jedoch qualifizierte Schulungsmaßen zur Vorbeugung, Heilung bzw. Linderung sowie Bewältigung chronischer Erkrankungen erlangt.